Transportbedingungen

Transportbedingungen: 1. Mit Abschluss eines Beförderungsvertrags mit dem Auftraggeber erklärt sich der Frachtführer bereit, die Leistungen auf Grundlage dieser AGB zu erbringen. 2. Der Frachtführer erklärt die Einhaltung aller Mindestlohnvorschriften, einschließlich ausländischer Gesetze, insbesondere des deutschen MiLoG (11.08.2014), der französischen Loi Macron, des Décret n° 2016-418 vom 7. April 2016 sowie Art. L1262-4 Code du Travail, des österreichischen LSD-BG, des norwegischen Arbeitsumweltgesetzes (Arbeidsmiljolovens) zur Entsendung von Arbeitnehmern, des italienischen Dekrets Nr. 136/2016 und des niederländischen WAGW EU, und ermächtigt den Auftraggeber zur Überprüfung dieser Erklärung, insbesondere durch Anforderung entsprechender Informationen und Dokumente. 3. Der Frachtführer muss über eine Kfz-Versicherung (OC, Kasko) und eine Frachtführerhaftpflicht (OCP) mit vollständigem Deckungsumfang für die gesamte Leistungszeit verfügen – ohne Ausschlüsse (Diebstahl/Raub, Gutart, Territorialität) – und mit einer Versicherungssumme mindestens in Höhe der gesetzlichen Höchsthaftung nach polnischem Transportrecht und/oder CMR. Die Auftragsannahme bestätigt den Versicherungsschutz. 4. Unverzüglich nach Vertragsschluss (spätestens am selben Tag) und auf Verlangen auch vor Auftragserteilung übergibt der Frachtführer: Police/Vertrag OCP; AVB; Versichererbestätigung (nicht älter als 14 Tage) — andernfalls kann der Auftraggeber ohne Vergütung zurücktreten. 5. Mit Annahme bestätigt der Frachtführer Erfahrung in analogen Transporten. 6. Der Frachtführer verfügt über die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen, ggf. auch für den internationalen Verkehr. 7. Unverzüglich (spätestens am selben Tag) übergibt er: Registerauszug/KRS; NIP; REGON; internationale Transportlizenz; Berufszulassung — sonst Rücktritt ohne Vergütung. 8. Beim Kabotageverkehr sind VO (EG) Nr. 1072/2009 einzuhalten und eine Versicherung gem. § 7a Abs. 3 GüKG zu halten. Annahme bestätigt Erfüllung. 9. Kabotage in Deutschland/Frankreich: Haftungsgrenzen (außer Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit): DE — 40 SZR/kg (Schaden), bis zum 3-fachen Frachtentgelt (Verspätung). FR — 20 SZR/kg (< 3 t), 12 SZR/kg (≥ 3 t), bis zur Höhe des Frachtentgelts (Verspätung). 10. Geeignetes, innen/außen sauberes Fahrzeug; andernfalls Ersatzfahrzeug auf eigene Kosten. 11. Temperaturgeführte Transporte: ATP-konformes Aggregat, kalibrierter Thermograph; ausreichende Energieversorgung; Vorkühlen und Halten der Solltemperatur; Motor nicht abstellen, wenn Aggregat davon abhängt; externe Versorgung bei Stopps; Temperatur überwachen; auf Verlangen digitaler Ausdruck (mind. alle 30 Min.) und Aufbewahrung min. 1 Jahr mit Tachographendaten. 12. Diebstahlgefährdete Güter (Elektronik, Akzisen etc.): GPS mit Überwachungszentrale. 13. Mit Annahme bestätigt der Frachtführer geeignete Fahrzeuge. 14. Unverzüglich (spätestens am selben Tag) sind Nachweise geeigneter Fahrzeuge sowie Fahrzeugdaten inkl. Kennzeichen zu übermitteln — sonst Rücktritt ohne Vergütung. 15. Mit Annahme bestätigt der Frachtführer qualifizierte Fahrer. 16. Unverzüglich (spätestens am selben Tag) sind Fahrerdaten (Name, Ausweisnummer) zu übermitteln — sonst Rücktritt ohne Vergütung. 17. Personenbezogene Daten werden vom Auftraggeber als Verantwortlicher gem. DSGVO verarbeitet: Zwecke, Freiwilligkeit, Rechte, Aufbewahrung, Pflichten bei Drittpersonendaten, Empfänger (IT, Buchhaltung, Behörden). 18–21. Vertragsstrafen für verspätete/nicht erfolgte Gestellung; Verbot von Um-/Zuladungen ohne Zustimmung; Verantwortung für Stauung/Sicherung. 22–25. Standortmeldung alle 12 Std.; Freistunden; Nachweis von Standzeiten; Unterlagen beim Laden. 26–33. Prüfung der Unterlagen/Ware; Anbringung begründeter Vorbehalte im CMR; Beachtung der Lade-/Entladevorgaben. 34–42. Nutzung internationaler/nationaler Straßen; Diebstahlschutz; Parkregeln; max. 60 Min. unbeaufsichtigt mit Ausnahmen; Sicherung von Fahrzeug/Dokumenten. 43–44. Bedingungen der Ablieferung; Europalettentausch 1:1; Vertragsstrafen. 45–49. Meldung von Komplikationen; Kommunikationspflichten; Abrechnungsfristen/Unterlagen; Vertragsstrafen. 50–53. Unfall/Diebstahl: Polizei, Schadenprotokoll, Fotos/Dokumente, Thermographendaten (Kühler), Fahrzeugpapiere; aktive Zusammenarbeit. 54–57. Persönliche Leistung; Untervergabe nur mit schriftlicher Zustimmung (Strafe: 2x Fracht); Vertraulichkeit (10.000 EUR). 58–66. Aussetzung der Frachtzahlung bei Reklamation; Wettbewerbsverbot 3 Jahre (100.000 EUR je Verstoß); Recht: PL, bei internationalen Transporten zusätzlich CMR; Gerichtsstand am Sitz des Auftraggebers; Annahmeregeln. 67–68. Keine Annahme unter Bedingungen; Änderungen in der Form des Vertragsschlusses.

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